Winterdienst für Witten mit 24 h Schneebeseitigung
Ihr Winterdienst für Witten und Umgebung schon ab 19 Euro! Kostenloses Schneedienst Sofortangebot direkt einholen!
Keine Lust auf Schnee schaufeln? Winterdienst Witten erledigt das
Wir beraten und planen mit Ihnen einen gerichtsfesten Winterdienst, der Sie als Eigentümer aus der Verantwortung nimmt. Das übernehmen Winterdienst Witten für Sie. Unsere Schneeräumdienste werden von unseren Fachkräften mit innovativen Methoden und Verfahren sicher umgesetzt. Eigentümer, privat genutzter Immobilien, können auf unsere verlässlichen Leistungen vertrauen. Sie entlasten damit Ihre Mieter und steigern den Komfort. Die Sorge um ausreichend geeignetes Streugut und die Einhaltung der ausgegebenen Raumpläne durch Mieter entfällt.
- Festpreisgarantie
- SOFORT zum Schnee schieben bereit !
- Zuverlässiger Notdienst 24/7
- Einmaliger & geplanter Schneeräumdienst
Was ist beim Winterdienst in Witten zu beachten?
Wirkungsvolles streuen von Wegen und Flächen, um sie von den Auswirkungen des Winterwetters befreit zu halten, ist nicht nur Pflicht. Es ist die verantwortungsvolle Entscheidung, schadensfreie Mobilität zu erhalten und Haftungspflichten nachzukommen.
Effektivität und Wirtschaftlichkeit ergänzen sich in unserem Streudienst gleichermaßen. Innovative Methoden und Verfahren sorgen zusammen mit leistungsstarkem Gerät dafür, dass Streuleistungen effizient und effektiv wirken können. Die von uns getroffene Auswahl verwendeter Streumedien schont die Umwelt.
So verbindet sich verantwortungsvolles Handeln mit herausragender Leistungsqualität, die unser zentraler Wert ist und Ihnen Sicherheit auch in der Entscheidung gibt.
Wann muss die Straße von Schnee und Eis geräumt werden?
Grundsätzlich gilt, dass Gehwege in der Breite von 1,50 Metern von Schnee und Eis zu befreien sind. Wenn es dann auch noch Glatt auf dem Gehweg ist, dann muss ein abstumpfendes Mittel wie Rollsplit oder Sand verstreut werden.
Die Verwendung von Streusalz ist nur in Ausnahmefällen wie Eisregen in Witten nur an Stellen wie Treppen oder Rampen erlaubt. Grundsätzlich gilt auch, dass der Winterdienst von 7.00 bis 20.00 Uhr durchgeführt werden muss.