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Winterdienst Wiehl / 24 h Schneebeseitigung

Zuverlässiger Winterdienst in Wiehl

Winterdienst Wiehl
Winterdienst Wiehl

Mit dem Winterdienst Wiehl vom Winterdienst Freitag sind Sie den gesamten Winter über auf der sicheren Seite und können auch intensives Schneetreiben entspannt genießen. Wir sorgen für rasche und zuverlässige Schneeräumung und Streuung auf allen Straßen und Flächen.

Mit der Wahl eines von drei Winterdienst Paketen bestimmen Sie selbst den Umfang der Leistungen.

Bei Bedarf können auch Spezialleistungen wie das Abschaufeln von Dächern oder das Ausbringen alternativer Taumittel beauftragt werden.

Unsere Tauwetterkontrolle ist dann wichtig, wenn tagsüber die Temperatur über dem Gefrierpunkt liegt und die Straßenräumung zusammengepressten Schnee hinterlässt. Das hierdurch entstehende Schmelzwasser fließt über den bereits geräumten Gehsteig und gefriert bei Kälte erneut.

Winterdienst in Wiehl bringt Vorteile

Winterdienst in Wiehl
Winterdienst in Wiehl

Auch beim Auftauen gefrorener Dachrinnen verteilt sich Schmelzwasser über die Gehsteige Fläche und kann diesen rasch mit einer gefährlichen Eisfläche überziehen.

Diese Grundstücke werden nach Erfordernis ungefähr alle 6 Stunden von unserem Fach Personal kontrolliert und überprüft.

Wenn es um Winterarbeiten geht, sind wir die einzigen und die beste Wahl. Wir verfügen deutschlandweit über Winterdienst-Spezialisten mit modernstem Gerät und jahrelanger Erfahrung. Nur so können wir für unsere Arbeit bürgen, das Haftungsrisiko übernehmen und für Sicherheit auf Ihren Wegen und Verkehrsflächen sorgen. Bei der Zusammenstellung unserer Winterdienst Angebote haben wir alles bedacht, Zusatzleistungen können individuell zusammengestellt werden.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Sie gern bei der Wahl des für Sie am besten geeigneten Dienstleistungspakets.

Informieren Sie sich auf den folgenden Seiten über das Winterdienst-Angebot bei uns!

Wir freuen uns mit Ihnen Zusammenzuarbeiten.Ihre beste Wahl wenn es um Winterdienst geht

Was sagt die Satzung der Städte über die Straßenreinigung

Zudem sieht die Satzung zur Befreiung der Gehwege von Schnee und Eis folgendes vor:

  1. Ein 1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
  2. Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen
  3. Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
  4. Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
  5. Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.
Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?

Wir bieten als Facility-Experte alle Dienstleistungen rund um das Gebäude an. Von weiteren Reinigungsleistungen, wie der Glasreinigung, bis hin zu handwerklichen Dienstleistungen. Sprechen Sie uns einfach an.

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