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Winterdienst in Wetter / 24 h Schneebeseitigung

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Schneller Winterdienst in Wetter

Winterdienst Wetter
Winterdienst Wetter

Um einen optimalen Einsatzablauf zu gewährleisten, führen wir als Winterdienst in Wetter ständige Wetterbeobachtungen durch. Somit können Sie den Winter in Ruhe genießen. Vom kleinsten Gehsteig bis zum größten Firmenanwesen, übernehmen wir Ihre Pflichten der Immobilienbetreuung. Wir räumen und streuen alle Flächen, die Sie sich wünschen. Großflächen, Parkplätze, Gehsteige, Tiefgaragen, Innenhöfe, Hauszugänge, gehören auch dazu. Die Leistung umfasst eine Betreuung der Immobilienanlage vom 1.November bis zum 31. März je Saison.

Sie übergeben uns Ihre Pflichten der Hausbetreuung und wir übernehmen die volle Haftung für die ordnungsgemäße Räumung und Streuung der Objekte. Die Durchführung erfolgt automatisch und ohne weitere zusätzliche Aufforderung je nach Wetterlage mehrmals täglich in einem Räumungsintervall von 4 bis 6 Stunden. Laufende Sicherheitskontrollen erfolgen bei Bedarf entsprechend den Wetterwarnungen.

Keine Lust alles über Wimterdienst in Wetter zu lesen und direkt zu einem Angebot? Dann schicken Sie uns Ihre Angaben über unser Winterdienst Formular und wir antworten Ihnen direkt.

Vorteile eines Winterdienstes

Im Rahmen von unserer Winterdienst bieten wir beispielsweise folgende Leistungen an:

Saisonlaufzeit jeweils vom 1.11 – 31.3
Betreuung 7 Tage pro Woche
Günstige Saisonpauschale
Zuverlässige Schneeräumung und Streuung
Reinigung bei Schneefall entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen
Schneeräumung alle 4-6 Stunden bei Standardschneeräumung
Reinigung der bestreuten Wege zum Winterende

Winterdienst in Wetter wird zur Sicherung öffentlicher und privater Verkehrswege und Verkehrsplätze durchgeführt. Er dient der Sicherung öffentlicher Infrastruktur und ist ferner aus betriebsschutzrechtlichen Gründen erforderlich. So könnten private Hauseigentümer im Falle eines Unfalls auf ungeräumten Gehwegen i.S.d. § 823 (1) BGB zivilrechtlich in Haftung genommen werden.

Die Pflicht zur Schneeräumung ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. In der Regel beginnt sie Werktags um 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr. Das Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) sieht vor, dass der Winterdienst innerhalb geschlossener Ortslagen Pflicht der Gemeinden ist (§ 1 (1) i.V.m. § 1 (2) Nr. 1 StrReinG NRW), diese kann jedoch an den Eigentümer privater Gehwege delegiert werden (§ 4 (1) 1 StrReinG NRW).

Unsere Winterdienste in Wetter sind kundenorientiert und werden nach dem vom TÜV zertifizierten
Qualitätsmanagement DIN ISO 9001:2015 und Umweltmanagement DIN ISO 14001:2015 durchgeführt, was ein hohes Maß an Zuverlässigkeit sicherstellt. Das hervorragende Ergebnisniveau, das wir jedes Jahr aufs Neue beweisen, entsteht dabei wesentlich durch unsere engagierten Fachkräfte.

Rufen Sie uns an und lassen Sie sich von uns ein Angebot unterbreiten.

Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?

Wir bieten als Facility-Experte alle Dienstleistungen rund um das Gebäude an. Von weiteren
Reinigungsleistungen, wie der Glasreinigung, bis hin zu handwerklichen Dienstleistungen. Sprechen Sie und einfach an.

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