Winterdienst Viersen / 24 h Schneebeseitigung
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Zuverlässiger Winterdienst in Viersen
Bei Winterwetter in Viersen ist der Winterdienst im Einsatz, um Schnee zu räumen und Glätte zu bekämpfen. Dazu gehört auch der Streudienst, der Salz und Splitt auf den Straßen verteilt, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Bei starkem Schneefall wird auch mit Schneepflügen gearbeitet, um die Straßen schnellstmöglich von Schnee zu befreien. Die Stadt Viersen informiert die Bürgerinnen und Bürger in der Regel rechtzeitig über die aktuellen Einsätze des Winterdienst und gibt Tipps zum richtigen Verhalten im Winterverkehr.
Ein weiterer großer Fehler bei der Schneeräumung ist die Kombination von Wohn und Gewerbeimmobilien. Dies führt zu einem schlechten Serviceniveau, da die gewerblichen Kunden immer zuerst bedient werden und Ihre Immobilie am Ende der Route steht. Wir betreiben Crews nur für Wohnzwecke, die von unseren kommerziellen Crews getrennt sind. Das bedeutet, Ihr Haus von einem richtig ausgestatteten Schneeräumteam für Wohngebäude gewartet wird, das noch nicht von der Räumung von Wohngebäuden erschöpft ist.
Winterdienst in Viersen bringt Vorteile
Winterdienst und Schneeräumung gehören zusammen, um die Verkehrssicherheit auf Straßen und Wegen zu gewährleisten. In Viersen gibt es verschiedene Winterdienst-Unternehmen, die diese Dienstleistungen anbieten. Sie räumen Schnee von Gehwegen, Straßen und Plätzen und streuen Salz, um Glatteis zu vermeiden. Die genauen Vorbereitungen und Maßnahmen des Winterdienstes in Viersen hängen von der Wetterlage und den örtlichen Gegebenheiten ab.
Kundenzufriedenheit liegt uns am Herzen, deshalb bieten wir je nach Bedarf auch für November und April eine Zusatzversicherung an. Unsere Experten sprechen mit Ihnen, um zu erfahren, was Sie brauchen, und bieten die besten Lösungen zum Entfernen von Schnee von Ihrem Grundstück an, um sicherzustellen, dass es leicht zugänglich ist. Wir akzeptieren auch Anfragen für Winterlandschaftsgestaltung und Schneeräumung zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt, damit die Arbeiten nach Ihren Wünschen geplant werden können.
Was sagt die Satzung der Städte über die Straßenreinigung
Zudem sieht die Satzung zur Befreiung der Gehwege von Schnee und Eis folgendes vor:
- Ein 1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
- Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen
- Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
- Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
- Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.
Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?
Wir bieten als Facility-Experte alle Dienstleistungen rund um das Gebäude an. Von weiteren Reinigungsleistungen, wie der Glasreinigung, bis hin zu handwerklichen Dienstleistungen. Sprechen Sie uns einfach an.