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Winterdienst Sprockhövel / 24 h Schneebeseitigung

Ihr Winterdienst für Sprockhövel und Umgebung Schon ab 19 Euro! Schneedienst Sofortangebot!

Winterdienst in Sprockhövel für Privat und Gewerbe

Winterdienst Sprockhövel
Winterdienst Sprockhövel

Wir stehen mit unseren Mitarbeitern für zuverlässige, schnelle und unkomplizierte Arbeiten im Bereich Winterdienst in Sprockhövel. Mit unserem Fuhrpark sind wir für Schnee und Glätte bestens gerüstet. Unsere Einsatzobjekte sind Wohnanlagen, Großflächen, Industrie und Gewerbeflächen, Kleinanlagen und Privatgebäude. Gebucht werden wir von Privatpersonen, Hausmeisterdiensten, Gebäudereiniger, Wohnungsbaugesellschaften, Klein-, Mittelständisch- und Großunternehmen.

Sie benötigen einen zuverlässigen und kostengünstigen Winterdienst in Sprockhövel? Dann rufen Sie uns sofort an oder schreiben uns für ein Angebot eine Nachricht und wir reagieren sofort zu unschlagbaren Preisen.

Winterdienst in Sprockhövel bringt Vorteile

Die Satzungen über die Straßenreinigung der Städte sieht ähnliches vor:

1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.

Die professionelle Durchführung des Winterdienstes durch eine Firma hat einige Vorteile.
Zum einen besteht für Grundstückseigentümer eine Räum- bzw. Streupflicht. Diese verpflichtet Sie, am Grundstück anliegende Gehwege frei von Schnee und Eis zu halten. Das liegt daran, dass vereiste Flächen eine Gefahr für die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern darstellen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, dem drohen Bußgelder von bis zu 50.000€.

Sollten Sie jedoch genannte Aufgaben (Schnee- und Eisbeseitigung) an einen professionellen Winterdienst abgeben, so gehe Ihre rechtlichen Verkehrssicherungspflichten auf diesen über. In der Folge brauchen Sie sich keine Sorgen über die Haftung mehr zu machen. Der Verpflichtung zum Räumen kommt dann Ihr Winterdienst nach.

Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?

Wir bieten als Facility-Experte alle Dienstleistungen rund um das Gebäude an. Von weiteren Reinigungsleistungen, wie der Glasreinigung, bis hin zu handwerklichen Dienstleistungen.

Sprechen Sie und einfach an.

 
 
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