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Winterdienst Rösrath / 24 h Schneebeseitigung

Zuverlässiger Winterdienst in Rösrath

Winterdienst Rösrath
Winterdienst Rösrath

Unser Winterdienst sorgt für sichere Straßen und Wege

Besonders in den frühen Morgenstunden kann es zur Belastung werden, dem Winterdienst nachzukommen und die entsprechenden Flächen schnee und eisfrei zu halten. Wir haben unseren Firmensitz in Rösrath und sind im Ernstfall immer bereit auszudrücken, um hier und der gesamten Region den Winterdienst für Sie zu übernehmen.

Sinken in den Monaten November bis März die Temperaturen und das Winterwetter kommt, gelten für Hausbesitzer, Gewerbetreibende und in bestimmten Fällen auch Mieter, die gesetzlichen Pflichten zur Schneeräumung und Streupflicht. Deshalb obliegt es diesem Personenkreis, auf Gehsteigen, öffentlichen Straßen, Ein und Ausfahrten sowie Plätzen für Verkehrssicherheit zu sorgen.

Schützen Sie sich und andere vor Unfällen

Als privater oder gewerblicher Gebäude und Liegenschafts Inhaber haften Sie aufgrund der gesetzlichen Räumpflicht nach StVO § 93 für die Schneeräumung und Streuung ihrer Gehsteige, Privatstraßen, Innenhöfe, Parkplätze, Werkstraßen, Einkaufszentren, Logistikzentren und Siedlungen, sofern diese öffentlich begehbar sind. Alle genannten Flächen sind durch unseren Winterdienst in den besten Händen.

Winterdienst in Rösrath bringt Vorteile

Winterdienst in Rösrath
Winterdienst in Rösrath

Wir übernehmen an Ihrer Stelle die Haftung, damit Sie in Kälte, Schnee, Eis und Regen gemütlich daheim bleiben können. Mit unseren modernen Traktoren, Streu- und Räumfahrzeugen sind wir rund um die Uhr für Sie unterwegs. Schnee schaufeln, Salz und Splitt streuen sowie Kehren am Saisonende gehören zu unseren Winterdienstleistungen.

Setzen Sie auf umweltfreundlichen Winterdienst

Als professioneller Winterdienst Anbieter sind wir uns der Verantwortung gegenüber Ihnen und der Umwelt bewusst. In NRW verwenden wir meistens eine Mischung aus Streusalz und Splitt. Das umweltfreundliche Streugut verteilen wir für maximale Effizienz gleichmäßig auf den Oberflächen.

Unser Angebot:

-Schneeräumung mit Traktoren, Schneepflügen und Schneeschaufler

-Abtransport von Schnee

-Salz und Splitt streuen

-Enteisen und Vorbeugung von Eisbildung

-Splitt kehren am Wintersaisonende

-Übernahme der Winterdienst Haftung laut StVO. § 93 bei rechtzeitiger Auftragserteilung an uns

Was sagt die Satzung der Städte über die Straßenreinigung

Zudem sieht die Satzung zur Befreiung der Gehwege von Schnee und Eis folgendes vor:

  1. Ein 1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
  2. Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen
  3. Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
  4. Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
  5. Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.
Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?

Wir bieten als Facility-Experte alle Dienstleistungen rund um das Gebäude an. Von weiteren Reinigungsleistungen, wie der Glasreinigung, bis hin zu handwerklichen Dienstleistungen. Sprechen Sie uns einfach an.