Winterdienst Neumünster / 24 h Schneebeseitigung
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Zuverlässiger Winterdienst in Neumünster
Unabhängig davon, ob in Neumünster Schnee und Frost herrschen oder die Temperaturen mild sind. Es ist wichtig, der Winterdienst jederzeit vorbereitet ist, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können. Wir geben Ihnen einige Ratschläge, die bei Schnee und Frost beachtet werden sollten. Der Winterdienst in Neumünster sollte regelmäßig die Wettervorhersagen und Temperaturverläufe überwachen, um den Einsatzplan entsprechend anzupassen. Je nach Witterung kann es notwendig sein, der Winterdienst frühzeitig ausrückt, um die Straßen und Gehwege von Schnee und Eis zu befreien.
Die Winterdienstfahrzeuge und Streugeräte müssen regelmäßig gewartet werden, um eine reibungslose Funktion zu gewährleisten. Dazu gehört auch, die Fahrzeuge und Geräte bei Bedarf mit Schneeketten und Winterreifen ausgestattet werden. Das Streugut muss effektiv gegen Schnee und Eis wirken. Dabei ist darauf zu achten, dass das Streugut umweltfreundlich und nicht schädlich für Pflanzen und Tiere ist.
Winterdienst in Neumünster bringt Vorteile
Unsere Mitarbeiter für den Winterdienst werden regelmäßig gut geschult und über ausreichend Erfahrung verfügen, um auch bei schwierigen Verhältnissen sicher und effektiv arbeiten zu können. Bei besonders schwierigen Verhältnissen wie starkem Schneefall oder Eisregen sollten die Mitarbeiter besonders vorsichtig und umsichtig arbeiten, um Unfälle zu vermeiden.
Auch bei milden Temperaturen muss Winterdienst Freitag vorbereitet sein, um auf plötzliche Wetterumschwünge reagieren zu können. Das Streugut und die Fahrzeuge sollten jederzeit einsatzbereit sein, um im Bedarfsfall schnell reagieren zu können. Insgesamt ist es wichtig, dass der Winterdienst in Ihrer Region jederzeit vorbereitet ist, um auf alle Witterungsverhältnisse angemessen reagieren zu können und so die Verkehrssicherheit auf den Straßen und Gehwegen zu gewährleisten.
Was sagt die Satzung der Städte über die Straßenreinigung
Zudem sieht die Satzung zur Befreiung der Gehwege von Schnee und Eis folgendes vor:
- Ein 1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
- Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen
- Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
- Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
- Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.
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