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Winterdienst Moers / 24 h Schneebeseitigung

Zuverlässiger Winterdienst in Moers

Winterdienst Moers
Winterdienst Moers

Es ist gut zu hören, dass Haus & Grund Grafschaft Moers sich darum bemüht, Verbraucher über den Winterdienst in Moers zu informieren. Hier sind einige Informationen, die hilfreich sein könnten:

  • In Moers ist der Winterdienst dafür verantwortlich, dass die öffentlichen Straßen und Gehwege von Schnee und Eis befreit werden. Die Verantwortung für die Räumung von Gehwegen vor privaten Grundstücken liegt jedoch bei den Eigentümern oder Mietern der betreffenden Immobilien.
  • Es ist wichtig zu beachten, der Winterdienst in Moers bei Extremwetter wie starkem Schneefall oder Glatteis an seine Grenzen stoßen kann. In diesen Fällen kann es länger dauern, bis die Straßen und Gehwege geräumt sind. Es wird daher empfohlen, dass Verbraucher in solchen Situationen besonders vorsichtig sind und ihre Reisen wenn möglich verschieben oder öffentliche Verkehrsm

Winterdienst in Moers bringt Vorteile

Winterdienst in Moers
Winterdienst in Moers

Der Winterdienst in Moers nutzt verschiedene Streufahrzeuge und Streugeräte, um die Straßen und Gehwege schnell und effektiv zu räumen. Verbraucher sollten darauf achten, dass sie ihre Autos nicht in den Weg des Winterdienstes stellen, um die Räumung zu erleichtern.

Es ist auch wichtig zu wissen, dass der Winterdienst in Moers normalerweise nur während bestimmter Zeiten aktiv ist. In der Regel ist der Winterdienst in den frühen Morgenstunden tätig, um die Straßen und Gehwege für den Berufsverkehr zu räumen.

Im Falle von Unfällen oder Schäden aufgrund von Schnee oder Eis ist es wichtig, dass Verbraucher umgehend den Winterdienst oder die zuständige Behörde in Moers kontaktieren, um den Vorfall zu melden und Unterstützung anzufordern.

Was sagt die Satzung der Städte über die Straßenreinigung

Zudem sieht die Satzung zur Befreiung der Gehwege von Schnee und Eis folgendes vor:

  1. Ein 1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
  2. Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen
  3. Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
  4. Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
  5. Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.
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