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Winterdienst Mönchengladbach / 24 h Schneebeseitigung

Zuverlässiger Winterdienst in Mönchengladbach

Winterdienst Mönchengladbach
Winterdienst Mönchengladbach

Wie in vielen Städten in Deutschland ist auch in Mönchengladbach der Winterdienst aktiv, um bei Schnee und Eis für sichere Straßen zu sorgen. Laut aktuellen Berichten hat es in Mönchengladbach bislang sechs Winterdienst Einsätze auf den Straßen gegeben. Dabei werden die Straßen von Schnee und Eis befreit und teilweise auch gestreut, um Glätte zu vermeiden. Die Stadt Mönchengladbach ist in mehrere Räumbezirke aufgeteilt, in denen der Winterdienst je nach Bedarf tätig wird. Auch Gehwege, Bushaltestellen und andere wichtige Verkehrsbereiche werden vom Winterdienst berücksichtigt. Autofahrer sollten bei winterlichen Straßenverhältnissen besonders vorsichtig fahren und den Anweisungen des Winterdienstes folgen.

Winterdienst in Mönchengladbach bringt Vorteile

Winterdienst in Mönchengladbach
Winterdienst in Mönchengladbach

In Mönchengladbach ist der Winterdienst aktiv, um bei Schnee und Eis für sichere Straßen zu sorgen. Dabei werden die Straßen von Schnee und Eis befreit und teilweise auch gestreut, um Glätte zu vermeiden. Die Stadt Mönchengladbach ist in mehrere Räumbezirke aufgeteilt, in denen der Winterdienst je nach Bedarf tätig wird. Auch Gehwege, Bushaltestellen und andere wichtige Verkehrsbereiche werden vom Winterdienst berücksichtigt. Autofahrer sollten bei winterlichen Straßenverhältnissen besonders vorsichtig fahren und den Anweisungen des Winterdienstes folgen.

Kundenzufriedenheit liegt uns am Herzen, deshalb bieten wir je nach Bedarf auch für November und April eine Zusatzversicherung an. Unsere Experten sprechen mit Ihnen, um zu erfahren, was Sie brauchen, und bieten die besten Lösungen zum Entfernen von Schnee von Ihrem Grundstück an, um sicherzustellen, dass es leicht zugänglich ist. Wir akzeptieren auch Anfragen für Winterlandschaftsgestaltung und Schneeräumung zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt, damit die Arbeiten nach Ihren Wünschen geplant werden kön

Was sagt die Satzung der Städte über die Straßenreinigung

Zudem sieht die Satzung zur Befreiung der Gehwege von Schnee und Eis folgendes vor:

  1. Ein 1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
  2. Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen
  3. Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
  4. Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
  5. Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.
Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?

Wir bieten als Facility-Experte alle Dienstleistungen rund um das Gebäude an. Von weiteren Reinigungsleistungen, wie der Glasreinigung, bis hin zu handwerklichen Dienstleistungen. Sprechen Sie uns einfach an.

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