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Winterdienst Meckenheim / 24 h Schneebeseitigung

Zuverlässiger Winterdienst in Meckenheim

Winterdienst Meckenheim
Winterdienst Meckenheim

Unter Winterdienst versteht man die Erhaltung der Verkehrssicherheit auf Straßen, Plätzen und Wegen bei Behinderungen durch Schnee oder Eis. Sie dient der Unfallvorsorge und Gewährleistung der sicheren Befahr und Begehbarkeit. Laut § 93 der StVO müssen Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen in der Zeit zwischen 6 und 22 Uhr von Schnee und Glatteis befreit sein.

Unser Winterdienst Meckenheim übernimmt Räum und Streupflicht

Sobald die ersten Blätter fallen, ist es an der Zeit, einen professionellen Winterdienst zu beauftragen.

Winterdienst Freitag ist der richtige Ansprechpartner, wenn es um einen zuverlässigen Räum und Streudienst geht. Fordern Sie am besten gleich ein unverbindliches Angebot an. Dann kann der Winter kommen und Sie können entspannt die kalte Jahreszeit genießen.
 
Winterdienst heißt auch flexibel zu sein

Unsere Winterdienst Mitarbeiter übernehmen folgende Leistungen für Sie:  Maschinelle oder manuelle Schneeräumung,  Splittstreuung mit Salz, Sand oder Splitt, Kontrollfahrten. Sowie bei Bedarf auch die Entfernung des Streu Gutes nach der Saison.

Winterdienst in Meckenheim bringt Vorteile

Winterdienst in Meckenheim
Winterdienst in Meckenheim

Wir arbeiten immer nach dem jeweiligen Wegegesetz sauber und jederzeit gewissenhaft! Egal ob Privat- oder Gewerbekunde, wir garantieren schnee- und eisfreie Flächen auf Gehwegen,  Parkplätzen, Hauseingängen, Freiflächen, Schulwegen, Hotels, usw.

Unsere langjährigen Erfahrungen im Bereich des Winterdienst schaffen die Voraussetzungen für eine qualifizierte,ganzheitliche und effektive Leistung.
Basis dafür ist unser fundiertes Fachwissen sowie der enge Kontakt zu unseren Kunden.

Sollten Sie für sich Bedarf an unseren Dienstleistungen entdeckt haben, einfach anrufen oder ein E-mail senden! Zur Terminabsprache der Objektbesichtigung und Beratung werden wir Sie umgehend kontaktieren. Gerne erstellen wir ein an Ihren Anforderungen und Wünschen orientiertes, unverbindliches Angebot.

Was sagt die Satzung der Städte über die Straßenreinigung

Zudem sieht die Satzung zur Befreiung der Gehwege von Schnee und Eis folgendes vor:

  1. Ein 1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
  2. Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen
  3. Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
  4. Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
  5. Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.
Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?

Wir bieten als Facility-Experte alle Dienstleistungen rund um das Gebäude an. Von weiteren Reinigungsleistungen, wie der Glasreinigung, bis hin zu handwerklichen Dienstleistungen. Sprechen Sie uns einfach an.