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Winterdienst Lübeck / 24 h Schneebeseitigung

Zuverlässiger Winterdienst in Lübeck

winterdienst Lübeck
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Die genauen Vorschriften für das Schneeräumen in Schleswig Holstein können je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich sein. Grundsätzlich ist jedoch der Eigentümer oder Mieter eines Grundstücks für das Schneeräumen und Streuen auf Gehwegen verantwortlich. In der Regel müssen die Gehwege werktags ab 7 Uhr morgens geräumt und gestreut sein. Auch hier gelten je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedliche Vorschriften. In der Regel sollten Gehwege jedoch spätestens um 7 Uhr morgens geräumt und gestreut sein. Zögern Sie nicht Ihre Anfrage an uns zu senden, um ein kostenloses Angebot zu erhalten.

Die Kosten für einen Winterdienst hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Größe zu räumenden Bereichs und der Häufigkeit des Einsatzes. Es gibt keine pauschale Antwort auf diese Frage. Es empfiehlt sich, Angebote von verschiedenen Winterdienst in Lübeck einzuholen, um eine Vorstellung von den Kosten zu erhalten.

Ein weiterer großer Fehler bei der Schneeräumung ist die Kombination von Wohn- und Gewerbeimmobilien. Dies führt zu einem schlechten Serviceniveau, da die gewerblichen Kunden immer zuerst bedient werden und Ihre Immobilie am Ende der Route steht. Wir betreiben Crews nur für Wohnzwecke, die von unseren kommerziellen Crews getrennt sind. Das bedeutet, dass Ihr Haus von einem richtig ausgestatteten Schneeräumteam für Wohngebäude gewartet wird, das noch nicht von der Räumung von Wohngebäuden erschöpft ist.

Winterdienst in Lübeck bringt Vorteile

Winterdienst in Lübeck
Winterdienst in Lübeck

Wie der Winterdienst bezahlt werden muss, hängt von den Vereinbarungen zwischen dem Eigentümer und dem Winterdienst ab. In der Regel wird der Winterdienst monatlich oder pro Einsatz bezahlt. In Lübeck gibt es verschiedene Winterdienste. Eine Recherche im Internet oder in den örtlichen Branchenverzeichnissen kann helfen, einen geeigneten Winterdienst zu finden.

Als Eigentümer oder Mieter müssen Sie Gehwege, Zufahrten und Parkplätze von Schnee und Eis befreien, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten. Dabei sollten Sie sich an die örtlichen Vorschriften halten. In der Regel müssen Schnee und Eis werktags ab 7 Uhr morgens beseitigt werden. Für den Winterdienst sind verschiedene Streumittel erlaubt, z.B. Salz, Sand oder Splitt. Beachten Sie jedoch, dass einige Streumittel schädlich für die Umwelt sein können und in manchen Regionen möglicherweise verboten sind. Informieren Sie sich daher vorab über die Vorschriften in Ihrer Stadt oder Gemeinde.

Was sagt die Satzung der Städte über die Straßenreinigung

Zudem sieht die Satzung zur Befreiung der Gehwege von Schnee und Eis folgendes vor:

  1. Ein 1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
  2. Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen
  3. Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
  4. Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
  5. Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.
Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?

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