Winterdienst Kempen / 24 h Schneebeseitigung
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Zuverlässiger Winterdienst in Kempen
Genau, Winterdienst bezeichnet die Maßnahmen, die ergriffen werden, um die Verkehrssicherheit auf Straßen und Gehwegen während der Wintermonate zu gewährleisten. Dazu gehört in der Regel das Räumen von Schnee und das Streuen von Salz oder anderen Streumitteln, um Eisglätte zu verhindern.
In Kempen, wie auch in anderen Städten und Gemeinden, ist es wichtig, der Winterdienst effektiv und zeitnah durchgeführt wird, um die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten.
Ein weiterer großer Fehler bei der Schneeräumung ist die Kombination von Wohn und Gewerbeimmobilien. Dies führt zu einem schlechten Serviceniveau, da die gewerblichen Kunden immer zuerst bedient werden und Ihre Immobilie am Ende der Route steht. Wir betreiben Crews nur für Wohnzwecke, die von unseren kommerziellen Crews getrennt sind. Das bedeutet, Ihr Haus von einem richtig ausgestatteten Schneeräumteam für Wohngebäude gewartet wird, das noch nicht von der Räumung von Wohngebäuden erschöpft ist.
Winterdienst in Kempen bringt Vorteile
Die Bürgerinnen und Bürger sollten jedoch auch ihrer eigenen Verantwortung nachkommen und sich auf winterliche Bedingungen einstellen, indem sie beispielsweise ihre Fahrweise anpassen und auf glatte Straßen und Wege achten.
Ich hoffe, dass der Winterdienst in Kempen auch weiterhin erfolgreich arbeiten wird, um die Mobilität und Sicherheit der Menschen in der Stadt zu gewährleisten.
Kundenzufriedenheit liegt uns am Herzen, deshalb bieten wir je nach Bedarf auch für November und April eine Zusatzversicherung an. Unsere Experten sprechen mit Ihnen, um zu erfahren, was Sie brauchen, und bieten die besten Lösungen zum Entfernen von Schnee von Ihrem Grundstück an, um sicherzustellen, dass es leicht zugänglich ist. Wir akzeptieren auch Anfragen für Winterlandschaftsgestaltung und Schneeräumung zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt, damit die Arbeiten nach Ihren Wünschen geplant werden können.
Was sagt die Satzung der Städte über die Straßenreinigung
Zudem sieht die Satzung zur Befreiung der Gehwege von Schnee und Eis folgendes vor:
- Ein 1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
- Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen
- Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
- Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
- Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.
Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?
Wir bieten als Facility-Experte alle Dienstleistungen rund um das Gebäude an. Von weiteren Reinigungsleistungen, wie der Glasreinigung, bis hin zu handwerklichen Dienstleistungen. Sprechen Sie uns einfach an.