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Winterdienst Kamp / 24 h Schneebeseitigung

Zuverlässiger Winterdienst in Kamp

Winterdienst Kamp
Winterdienst Kamp

In Kamp werden in der Regel private Dienstleister oder die kommunale Verwaltung für den Winterdienst beauftragt. Die Aufgaben des Winterdienst umfassen dabei unter anderem das Streuen von Straßen und Gehwegen, das Schneeräumen auf öffentlichen Verkehrsflächen sowie das Beseitigen von Eis und Glätte.

Ein weiterer großer Fehler bei der Schneeräumung ist die Kombination von Wohn und Gewerbeimmobilien. Dies führt zu einem schlechten Serviceniveau, da die gewerblichen Kunden immer zuerst bedient werden und Ihre Immobilie am Ende der Route steht. Wir betreiben Crews nur für Wohnzwecke, die von unseren kommerziellen Crews getrennt sind. Das bedeutet, Ihr Haus von einem richtig ausgestatteten Schneeräumteam für Wohngebäude gewartet wird, das noch nicht von der Räumung von Wohngebäuden erschöpft ist.

Winterdienst in Kamp bringt Vorteile

Winterdienst in Kamp
Winterdienst in Kamp

Wenn Sie Winterdienst-Dienstleistungen in Kamp benötigen, empfiehlt es sich, sich an einen professionellen Dienstleister zu wenden, der über Erfahrung und das notwendige Equipment verfügt, um die Aufgaben zuverlässig und qualitativ hochwertig zu erledigen. Es ist auch wichtig, die Kosten für die Dienstleistungen zu berücksichtigen und sicherzustellen, dass die Dienstleistungen den örtlichen Vorschriften und Standards entsprechen.

Kundenzufriedenheit liegt uns am Herzen, deshalb bieten wir je nach Bedarf auch für November und April eine Zusatzversicherung an. Unsere Experten sprechen mit Ihnen, um zu erfahren, was Sie brauchen, und bieten die besten Lösungen zum Entfernen von Schnee von Ihrem Grundstück an, um sicherzustellen, dass es leicht zugänglich ist. Wir akzeptieren auch Anfragen für Winterlandschaftsgestaltung und Schneeräumung zu einem vorher festgelegten Zeitpunkt, damit die Arbeiten nach Ihren Wünschen geplant werden können.

Was sagt die Satzung der Städte über die Straßenreinigung

Zudem sieht die Satzung zur Befreiung der Gehwege von Schnee und Eis folgendes vor:

  1. Ein 1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
  2. Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen
  3. Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
  4. Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
  5. Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.
Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?

Wir bieten als Facility-Experte alle Dienstleistungen rund um das Gebäude an. Von weiteren Reinigungsleistungen, wie der Glasreinigung, bis hin zu handwerklichen Dienstleistungen. Sprechen Sie uns einfach an.

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