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Winterdienst Halver / 24 h Schneebeseitigung

Zuverlässiger Winterdienst in Halver

Winterdienst in Halver
Winterdienst in Halver

Gemäß der Schnee und Eisräumung Verordnung müssen alle Immobilien und Geschäftsinhaber den angrenzenden Gehweg innerhalb von 7 Stunden nach dem Schneefall von Schnee oder Eis befreien.

Unser Winterdienst Freitag bietet Gemeinden im Großraum Nordrhein-Westfalen einen schnellen und zuverlässigen Gehsteig Reinigungsdienst an. Fußgänger sind in den Wintermonaten auf geräumte Gehwege angewiesen, um Zugang zu Parkplätzen und vor allem zu Ihrem Unternehmen zu erhalten. Dies trägt dazu bei, Risiken zu mindern und die Gesundheit und Sicherheit aller zu schützen. Sorgen Sie für die Sicherheit der Gemeinde und der Kunden, indem Sie die Wege und Gehwege, die zu Ihren Gebäuden führen, von Schnee und Eis befreien. 

Rufen Sie uns noch heute an, um herauszufinden, wie wir Ihnen bei der Schneeräumung auf Gehwegen helfen können.

Winterdienst in Halver bringt Vorteile

Winterdienst Halver
Winterdienst Halver

Unsere Lösungen zur Schneeräumung

Der Winterdienst Freitag in Halver bietet Schneeräumungs- und Eis-Managementdienste auf Unternehmensebene für gewerbliche, kommunale, institutionelle und Eigentumswohnungen Kunden im NRW. Unser Team hat in der Immobilienberatung Branche Glaubwürdigkeit und Vertrauen aufgebaut und gilt als eines der besten, und unsere Bewertungen sprechen für sich. Von Top-Zertifizierungen und -Ausrüstung bis hin zu Notfallmaßnahmen rund um die Uhr: Wir verfügen über das nötige Know-how für die kommerzielle Schneeräumung und Eisbeseitigung auf Grundstücken aller Art.

Im Rahmen des Schneeräumung Mandats von Halver Property Solutions erhalten Kunden die folgenden Dienstleistungen, sodass Sie sicher sein können, dass Ihre Parkplätze, Gehwege und Gehwege umgehend geräumt werden, solange Schnee vorhergesagt ist.

Was sagt die Satzung der Städte über die Straßenreinigung

Zudem sieht die Satzung zur Befreiung der Gehwege von Schnee und Eis folgendes vor:

  1. Ein 1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
  2. Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen
  3. Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
  4. Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
  5. Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.
Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?

Wir bieten als Facility-Experte alle Dienstleistungen rund um das Gebäude an. Von weiteren Reinigungsleistungen, wie der Glasreinigung, bis hin zu handwerklichen Dienstleistungen. Sprechen Sie uns einfach an.

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