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Winterdienst Gladbeck / 24 h Schneebeseitigung

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Zuverlässiger Winterdienst in Gladbeck

Winterdienst Gladbeck
Winterdienst Gladbeck

Fordern Sie Ihr kostenfreies Angebot für den Winterdienst in Gladbeck an.
Die Satzungen über die Straßenreinigung der Städte sieht ähnliches vor:
1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.). Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.

SOFORTANGEBOT für Winterdienst in Gladbeck? Dann füllen Sie einfach unser Schneebeseitigungs Formular aus. Wir melden uns umgehend.

Winterdienst in Gladbeck bringt Vorteile

Fazit: Warum sollte man also einen Winterdienst für die Schneebeseitigung in Gladbeck nutzen? Wir haben Vorteile gefunden die klar auf den Hand liegen und die für Sie als Endkunden auf jeden Fall nicht außer Acht gelassen werden sollte:

Winterdienst wird zur Sicherung öffentlicher und privater Verkehrswege und Verkehrsplätze durchgeführt. Er dient der Sicherung öffentlicher Infrastruktur und ist ferner aus betriebsschutzrechtlichen Gründen erforderlich. So könnten private Hauseigentümer im Falle eines Unfalls auf ungeräumten Gehwegen i.S.d. § 823 (1) BGB zivilrechtlich in Haftung genommen werden. Die Pflicht zur Schneeräumung ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. In der Regel beginnt sie Werktags um 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr. Das Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) sieht vor, dass der Winterdienst innerhalb geschlossener Ortslagen Pflicht der Gemeinden ist (§ 1 (1) i.V.m. § 1 (2) Nr. 1 StrReinG NRW), diese
kann jedoch an den Eigentümer privater Gehwege delegiert werden (§ 4 (1) 1 StrReinG NRW).

Unser Service:
• Immobilien und Liegenschaften
• Einkaufszentren und Geschäften
• Krankenhäusern und Altenheimen
• Geh- und Fahrradwegen
• Schulen und Kindergärten
• Parkplätzen und Parkhäusern
Die professionelle Durchführung des Winterdienstes durch eine Firma hat einige Vorteile. Zum einen besteht für Grundstückseigentümer eine Räum- bzw. Streupflicht. Diese verpflichtet Sie, am Grundstück anliegende Gehwege frei von Schnee und Eis zu halten. Das liegt daran, dass vereiste Flächen eine Gefahr für die Verkehrssicherheit von Fußgängern und Radfahrern darstellen. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, dem drohen Bußgelder von bis zu 50.000€.

Übertragen Sie die Räum- und Streupflicht an unseren Winterdienst in NRW, müssen Sie sich keine Gedanken mehr um die zeitraubenden Pflichten machen. Wir beseitigen für Sie Schnee und Eis und streuen gewünschte Flächen mit umweltfreundlichem Streugut. Egal, in welchem Teil von Nordrhein-Westfalen Sie wohnen – wir sorgen im gesamten Bundesland für sichere Straßen, Gehwege und Autobahnen.

 
Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?
 
Wir bieten als Facility-Experte alle Dienstleistungen rund um das Gebäude an. Von weiteren Reinigungsleistungen, wie der Glasreinigung, bis hin zu handwerklichen Dienstleistungen.
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