
Winterdienst in Gevelsberg / 24 h Schneebeseitigung
Ihr Winterdienst für den Raum Gevelsberg schon ab 19 Euro! Schneedienst Sofortangebot!
- SOFORT EINSATZBEREIT !
- Schneeräumung Notdienst 24/7
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- Immer feste Preise ohne nachverhandeln
Winterdienst in Gevelsberg

Auf unseren modernen, voll ausgestatteten Maschinen- und Fuhrpark mit eigener Betriebswerkstatt und effizientem Betriebsmitteleinsatz können Sie sich verlassen. Denn der Winterdienst in Gevelsberg sorgt sich stets persönlich um die technische Weiterentwicklung und Instandhaltung unserer Arbeitsausrüstung.
Zuverlässigkeit wird in unserem Unternehmen großgeschrieben. Sie können sich auf uns verlassen, im Sommer wie im Winter – immer!
Unsere Fahrzeuge sind multifunktional einsetzbar, so können wir unkompliziert und schnell auf sich ändernde Wetterbedingungen reagieren.
Mögliche Spitzenzeiten lassen sich dadurch meistern und die Schneeräumung und der Streudienst – maschinell und von Hand – können schnell und zuverlässig erbracht werden. Wir passen unsere Arbeiten hier immer wieder an Ihre individuellen Bedürfnisse an.
Ein kostenloses Angebot für den Winterdienst in Gevelsberg erhalten? Dann schicken Sie uns doch schnell Ihre Angaben über unser Winterdienst Angebotsformular.
Winterdienst in Gevelsberg bringt Vorteile
Fazit: Warum sollte man also einen Winterdienst für die Schneebeseitigung in Gevelsberg nutzen? Wir haben Vorteile gefunden die klar auf den Hand liegen und die für Sie als Endkunden auf jeden Fall nicht außer Acht gelassen werden sollte:
Unser Winterdienst auf einen Blick
• Zeitgemäße Winterdienst-Tarife (pauschale oder einsatzgenaue Abrechnung)
• Erfahrenes und gut geschultes Team
• Leistungsstarker Maschinenpark
• Modernes Wetterfrühwarnsystem
• Zuverlässige und pünktliche Bearbeitung aller Objekte durch softwaregestützte Einsatzorganisation
• Beschwerde-Hotline zwischen 7 und 20 Uhr
• Schnelle und persönliche Bearbeitung im Falle einer Reklamation
• Durchführung gemäß Berliner Straßenreinigungsgesetz und Brandenburgisches Straßengesetz
• Haftungsübernahme durch Haftpflichtversicherung im Schadenfall
Wir haben das Wetter genau im Blick und rücken immer raus, wenn es gefriert oder schneit.
Wir halten uns strikt an gesetzliche Vorgaben und verwenden umweltfreundliches Streugut.
Die Satzungen über die Straßenreinigung der Städte sieht ähnliches vor:
1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags
7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags
9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen
Was sagt die Satzung der Städte über die Straßenreinigung
Durch uns stürzt niemand aufgrund von Glätte auf Ihren Wegen. Wir wahren Ihre gesetzlichen Räumpflichten!
Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?
Glasreinigung, bis hin zu handwerklichen Dienstleistungen. Sprechen Sie und