Winterdienst Essen
Winterdienst NRW
Winterdienst Freitag
24 / 7 Hotline Service
Für Privat & Gewerbe

Winterdienst Euskirchen / 24 h Schneebeseitigung

Zuverlässiger Winterdienst in Euskirchen

Winterdienst Euskirchen
Winterdienst Euskirchen

Kleine Flächen, kurze Wege und Einfahrten halten wir mit reiner Muskelkraft frei von Eis und Schnee. Das schont die Umwelt und Ihren Geldbeutel.
Wenn es um die Befreiung größerer Flächen oder Straßen geht, setzen wir Maschinen und Fahrzeuge ein. So schaffen wir auch in kürzester Zeit ganze Wohnanlagen.
Wann immer es uns möglich ist, verzichten wir auf den Einsatz von Streumitteln.  Immer wenn Gefahr in Verzug ist oder sich der Winter von seiner hartnäckigsten Seite zeigt, sichern wir öffentliche Plätze und Straßen mit Streugut.

Unser Winterdienst richtet sich an Privatpersonen, die Ihre Einfahrt, den Gehweg vor dem eigenen Grundstück oder eine Durchfahrt schnee und eisfrei haben wollen. Für Haus & Immobilienverwaltungen stehen wir mit unseren 24h Services auf Abruf bereit. So räumen wir auch bei unerwartetem Schneefall Zufahren, Gehsteige und Parkplätze.

Winterdienst in Euskirchen bringt Vorteile

Winterdienst in Euskirchen
Winterdienst in Euskirchen

Wir verteilen Streugut und sorgen für eisfreie Flächen und Wege an und vor Wohn- und Gewerbeimmobilie Als Dienstleister verfügen wir über einen hochwertigen und modernen Fuhrpark an Räumfahrzeugen.  So können wir innerhalb kürzester Zeit auch große Flächen bearbeiten.

Sie als Gewerbetreibender, Betreiber von Industrieanlagen oder Verwalter von Wohnanlagen wissen um die Notwendigkeit des Winterdienstes. Die kontinuierliche Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf öffentlichen und betrieblichen Verkehrswegen liegt in Ihrem Verantwortungs- und Haftungsbereich. Die größten Gefahren im Winter gehen nicht vom Schneefall, sondern von auftretender Glätte aus. Diese Glatteissituationen bergen das größte Unfall- und Haftungsrisiko für Sie als Betreiber.

Genau in diesen Situationen sind wir für Sie ihr starker Partner.Damit Sie in Ruhe Ihren morgen Kaffee genießen kümmern wir uns um Ihre sicherheit

Ihr Winterdienst Freitag lässt Sie nie im Stich

Was sagt die Satzung der Städte über die Straßenreinigung

Zudem sieht die Satzung zur Befreiung der Gehwege von Schnee und Eis folgendes vor:

  1. Ein 1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
  2. Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen
  3. Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
  4. Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
  5. Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.
Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?

Wir bieten als Facility-Experte alle Dienstleistungen rund um das Gebäude an. Von weiteren Reinigungsleistungen, wie der Glasreinigung, bis hin zu handwerklichen Dienstleistungen. Sprechen Sie uns einfach an.