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Winterdienst Erftstadt / 24 h Schneebeseitigung

Zuverlässiger Winterdienst in Erftstadt

Winterdienst Erftstadt
Winterdienst Erftstadt

Jedes Jahr dasselbe: In der kalten Jahreszeit führen Kälte, Eis und Schnee zu massiven Behinderungen und das nicht nur im Straßenverkehr. Auch das Areal rund um Gebäude, Häuser und damit auch Wohnanlagen bleiben nicht verschont. Ein weiteres Problem stellt die erhöhte Unfallgefahr dar, die Winter für Winter ihren jährlichen Höhepunkt findet. Übrigens: Dabei handelt es sich um einen versicherungstechnisch besonders relevanten Faktor!

Winterdienst in jeder Größenordnung

Unsere Leistungen richten sich vor allem an Hausverwaltungen und Firmenkunden. Durch unseren perfekt ausgestatteten Fuhrpark von der Schneeschaufel, Kleintraktoren bis hin zum Radlader machen wir Ihnen die kalte Jahreszeit zu einem Wintertraum. Durch unsere hauseigene Werkstatt, die jederzeit für einen einwandfreien Einsatz unserer Geräte und Fahrzeuge sorgt, bieten wir Ihnen einen perfekten Winterdienst.

Ob für Ihr Einfamilienhaus oder das Mehrfamilienhaus: Im Rahmen der Schneeräumung (in Erftstadt und Umgebung) werden wir bei vereisten Gehwegen und eingeschneiten Zufahrten für Sie tätig Auch für diesen Bereich, wie auch für alle anderen Leistungsarten, gilt: Ob Auftaumittel, Streusplitt, Schneeschaufel und alles, was vor Ort benötigt wird: Wir bringen Materialien und Equipment mit und verlassen unsere Wirkungsstätte sauber und ordentlich.

Winterdienst in Erftstadt bringt Vorteile

Winterdienst in Erftstadt
Winterdienst in Erftstadt

UNSERE LEISTUNGEN IM ÜBERBLICK:

Streumittel

Schneeräumung maschinell, Fahrzeug mit Pflug bzw. Schmalspurtraktor mit Pflug und Streuer, Großflächenräumung von Parkplätzen und Firmenarealen mit Radlader mit Pflug

Schneeräumung händisch mit Schneeschaufel bzw. Schneefräse

Winterdienst gemäß §93 StVO

Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig mit uns, in welchem Maße wir im nächsten Winter für Sie zum Einsatz kommen sollen. Wir beraten Sie gerne und informieren Sie über die gesetzlichen Vorschriften.

Übrigens: Profitieren Sie auch von unserer Nachbarschaftsaktion: Werben Sie für uns Ihre Nachbarn und genießen gemeinsam vergünstigte Tarife. 

Was sagt die Satzung der Städte über die Straßenreinigung

Zudem sieht die Satzung zur Befreiung der Gehwege von Schnee und Eis folgendes vor:

  1. Ein 1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
  2. Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen
  3. Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
  4. Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
  5. Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.
Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?

Wir bieten als Facility-Experte alle Dienstleistungen rund um das Gebäude an. Von weiteren Reinigungsleistungen, wie der Glasreinigung, bis hin zu handwerklichen Dienstleistungen. Sprechen Sie uns einfach an.