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Winterdienst Bochum / 24 h Schneebeseitigung

Schneller Winterdienst in Bochum

Winterdienst Bochum
Winterdienst Bochum

Der Winterdienst in Bochum wird zur Sicherung öffentlicher und privater Verkehrswege und Verkehrsplätze durchgeführt. Er dient der Sicherung öffentlicher Infrastruktur und ist ferner aus betriebsschutzrechtlichen Gründen erforderlich. So könnten private Hauseigentümer im Falle eines Unfalls auf ungeräumten Gehwegen i.S.d. § 823 (1) BGB zivilrechtlich in Haftung genommen werden.

Die Pflicht zur Schneeräumung ist in Deutschland unterschiedlich geregelt. In der Regel beginnt sie Werktags um 7.00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 9.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr. Das Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) sieht vor, dass der Winterdienst innerhalb geschlossener Ortslagen Pflicht der Gemeinden ist (§ 1 (1) i.V.m. § 1 (2) Nr. 1 StrReinG NRW), diese kann jedoch an den Eigentümer privater Gehwege delegiert werden (§ 4 (1) 1 StrReinG NRW).

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Winterdienst in Bochum bringt Vorteile

Fazit: Warum sollte man also einen Winterdienst für die Schneebeseitigung in Bochum nutzen? Wir haben Vorteile gefunden die klar auf den Hand liegen und die für Sie als Endkunden auf jeden Fall nicht außer Acht gelassen werden sollte:

RUTSCHFREI DURCH DEN WINTER

Starten Sie entspannt und ausgeschlafen in den Tag. Wir räumen und streuen vor 7:00 Uhr Ihre Wege für Sie.

DIREKT INS AUTO SETZEN

Auf Wunsch befreien wir Ihr Auto auch direkt von Schnee und Eis, damit Ihr Morgen perfekt beginnt.

NACHHALTIGER WINTERDIENST

Wir halten uns strikt an gesetzliche Vorgaben und verwenden umweltfreundliches Streugut.

SCHUTZ VOR SCHADENSERSATZKLAGEN

Durch uns stürzt niemand aufgrund von Glätte auf Ihren Wegen. Wir wahren Ihre gesetzlichen Räumpflichten!

WETTER-ZENTRALE

Wir haben das Wetter genau im Blick und rücken immer raus, wenn es gefriert oder schneit.

FAIRE PREISE

Viele unserer Kunden erfreuen sich über unser faires Preis-Leistungsangebot.

Was sagt die Satzung der Städte über die Straßenreinigung

Zudem sieht die Satzung zur Befreiung der Gehwege von Schnee und eis folgendes vor:

  1. Ein 1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
  2. Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen
  3. Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
  4. Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
  5. Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.
Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?

Wir bieten als Facility-Experte alle Dienstleistungen rund um das Gebäude an. Von weiteren Reinigungsleistungen, wie der Glasreinigung, bis hin zu handwerklichen Dienstleistungen. Sprechen Sie und einfach an.