Winterdienst Bergisch Gladbach / 24 h Schneebeseitigung
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Zuverlässiger Winterdienst in Bergisch Gladbach
Mit der Freude am Eigenheim gehen auch ein wenig Wartung und Arbeit einher. Und für viele Hausbesitzer ist die Schneeräumung eine der unwillkommenen, stressigsten und sogar riskantesten Arbeiten. Ob eine komplette Einfahrt, ein Bürgersteig oder auch nur die Stufen zu einer Veranda: Schneefall stellt eine potenzielle Gefahr für Gehflächen rund um das Haus dar. Das Entfernen dieses Schnees ist nicht optional. Von der Räumung der Auffahrt, damit Sie zur Arbeit gehen können, über die Räumung eines Weges für den Postboten bis hin zur Vermeidung von Bußgeldern, die in Städten und Wohnsiedlungen anfallen können die Schneeräumung ist unerlässlich .
Winterdienst in Bergisch Gladbach bringt Vorteile
Doch wie entfernt man den Schnee am besten? Es gibt so viele Optionen auf dem Markt: Schaufeln in allen Formen und Größen, Schneefräsen in jeder Pferdestärke und Breite, ein halbes Dutzend Mittel zum Schneeschmelzen sowie Anbaugeräte für Mäher, Lastwagen und Geländefahrzeuge. Bei diesen Optionen sind die Risiken aufgeführt, die Hausbesitzer für jede einzelne Option berücksichtigen müssen. Schadet mein Schmelzmittel meinem Garten? Werde ich die Schneefräse ausreichend nutzen, um den Kauf zu rechtfertigen? Könnte ich ernsthafte gesundheitliche Probleme bekommen, wenn ich den Schnee selbst schaufele? Wir können helfen.
Wenn es sich um einen großen Auftrag handelt – beispielsweise um einen Firmenparkplatz, ein Mietobjekt oder eine mehrere Hektar lange Auffahrt –, ist es möglicherweise an der Zeit, für die Schneeräumung ein Fahrzeug einzusetzen. Aber was sollten Sie verwenden? Es gibt viele Optionen – von Anbaugeräten für Ihren SUV oder Aufsitzrasenmäher bis hin zu vollwertigen schweren Maschinen. Was Sie am Ende verwenden, hängt größtenteils von der Situation ab, und der folgende Leitfaden kann Ihnen dabei helfen, Ihren Bedarf am besten zu bestimmen.
Was sagt die Satzung der Städte über die Straßenreinigung
Zudem sieht die Satzung zur Befreiung der Gehwege von Schnee und Eis folgendes vor:
- Ein 1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
- Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen
- Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
- Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
- Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.
Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?
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