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Winterdienst Alpen / 24 h Schneebeseitigung

Zuverlässiger Winterdienst in Alpen

Winterdienst Alpen
Winterdienst Alpen

Da die Stadt Alpen ihren ersten Schneesturm der Saison erwartet, erinnert Transportation Services Anwohner und Unternehmen an ihr Serviceniveau für die Schneeräumung.

Während die mit jedem Sturm verbundenen Wettermuster einzigartig sind und ein koordiniertes Vorgehen der Mitarbeiter und Auftragnehmer der Stadt erfordern, sind unsere allgemeinen Serviceniveaus wie folgt:                              

Sobald es schneit, schickt die Stadt ihre Flotte von Salzlastwagen los. Wenn die Stadt fünf Zentimeter Schnee erhält, werden die Pflüge auf die Hauptstraßen geschickt und es wird für die Dauer des Sturms gepflügt.

 

Wenn der Schnee aufhört und die Schneeanhäufung acht cm erreicht, werden Pflüge auf die örtlichen Straßen geschickt. Das Pflügen der örtlichen Straßen wird zwischen 14 und 16 Stunden nach dem Ende des Sturms abgeschlossen sein.

Winterdienst in Alpen bringt Vorteile

Winterdienst in Alpen
Winterdienst in Alpen

Die Stadt wird die Bürgersteige auf den Ortsstraßen ab einer Schneehöhe von acht Zentimetern räumen – sofern dies mechanisch möglich ist. Im zentralen Kern der Stadt sind Grundstückseigentümer verpflichtet, ihre Bürgersteige 12 Stunden nach einem Sturm vom Schnee zu räumen, um mehr über die Schneeräumung auf Bürgersteigen in Alpen zu erfahren und eine Karte mit den Orten anzuzeigen, an denen der Dienst stattfindet.

 Bürger, die Fragen zu Schneeräummaßnahmen in ihrem Gebiet haben, können die Stadt unter 311 anrufen.

Die Stadt verfügt über 600 Schneepflüge, 300 Straßenpflüge und 200 Salzlastwagen, die für die Wintersaison bereit sind.

Was sagt die Satzung der Städte über die Straßenreinigung

Zudem sieht die Satzung zur Befreiung der Gehwege von Schnee und Eis folgendes vor:

  1. Ein 1,50 Meter breiter Streifen ist von Schnee und Eis freizuhalten
  2. Bei Glätte sind die Gehwege in dieser Breite mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen
  3. Die Verwendung von Streusalz ist nur bei klimatischen Ausnahmefällen (z.B. Eisregen) erlaubt sowie an besonderen Gefahrenstellen (Treppen, Rampen u.a.).
  4. Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehung der Glätte sind Beseitigungsmaßnahmen in der Zeit von werktags 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr durchzuführen.
  5. Sofern Schnee oder Glätte nach 20.00 Uhr entstehen, ist die Beseitigung bis werktags 7.00 Uhr bzw. Sonn- und Feiertags 9.00 Uhr am nächsten Tag durchzuführen.
Was ist, wenn ich andere Gebäudeleistungen brauche?

Wir bieten als Facility-Experte alle Dienstleistungen rund um das Gebäude an. Von weiteren Reinigungsleistungen, wie der Glasreinigung, bis hin zu handwerklichen Dienstleistungen. Sprechen Sie uns einfach an.

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